Was ist mit Ferien? Was ändert der neue Berufsauftrag?

09.10.2017

Die Schulferien dienen den Lehrkräften nicht nur zur Erholung, sondern auch zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit.

Während der Schulzeit arbeiten Lehrpersonen mehr als die vorgesehen 42 Stunden pro Woche (bei 100%), da eine überdurchschnittliche zeitliche Belastung besteht (Elterngespräche, Projekte, Veranstaltungen etc.). Lehrpersonen haben im Minimum Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien (zusätzlich zur Überzeitkompensation). Diese Ferien können nur in den Schulferien bezogen werden. Anstelle der altersbedingten Pensenreduktion erweitert sich der persönliche Ferienanspruch bei den Lehrpersonen ab Beginn des Schuljahres in dem sie das 50. Altersjahr vollenden auf 5 Ferienwochen und das 60. Altersjahr vollenden auf 6 Ferienwochen.

VPOD: Durch die neuen Ferienregelung verfällt auch die bisherige altersbedingte Pensenreduktion. Die Umstellung benachteiligt verdiente ältere Lehrpersonen, die eben erst in den Genuss der altersbedingten Pensenreduktion gekommen sind oder kurz davorstehen. Beispielsweise würde eine LP die mit der Einführung des neuen Berufsauftrages das 57. Altersjahr vollenden, bis zur Pensionierung insgesamt 10 Wochen länger arbeiten, als mit der alten Regelung. Der VPOD fordert gemeinsam mit den anderen Lehrpersonalverbänden eine Besitzstandsregelung, welche von der Bildungsdirektion verweigert wird. Eine rechtliche Anfechtung dieser Benachteiligung erscheint zurzeit wenig erfolgsversprechend. Der VPOD empfiehlt den LP die eine zusätzliche