01.11.2017
Unsere Schulleitung will uns in den Schulferien für verschiedene Arbeiten aufbieten. Darf sie das?
Die Schulleitung besitzt die Kompetenz maximal eine Woche in den Schulferien - allenfalls aufgeteilt in zwei Teile, für die Arbeit in den Tätigkeitsbereichen Schule und Zusammenarbeit festzulegen. Das ist eine Verbesserung. Bis anhin existierte keine einschränkende Regelung.
VPOD: Die Schulleitungen sind verantwortlich für eine frühzeitige und verbindliche Planung der Termine. Dies gilt auch für das Festlegen von Veranstaltungen während den Schulferien.