Präsenz an Teamanlässe

13.11.2017

Darf die Schulleitung verlangen, dass alle Mitarbeiter_innen, gleich wie viele Stellenprozente ihre Anstellung beträgt, an allen Teamanlässen (Sitzungen, Q-Tage, Ausflüge) teilnehmen müssen?

Grundsätzlich darf die Schulleitung Teamanlässe für alle Lehrpersonen obligatorisch erklären. Sie muss diese Termine aber frühzeitig und verbindlich in der Jahresplanung festlegen. Die Reduktion der Arbeitszeit von Teilzeit- gegenüber Vollzeitangestellte bezieht sich auf die gesamten Berufspflichten in den Tätigkeitsbereichen «Schule», «Zusammenarbeit» und «Weiterbildung» und nicht auf eine spezifische Aufgabe. Das heisst, dass der Arbeitsaufwand bei den Lehrpersonen bei bestimmten Aufgaben unabhängig vom Beschäftigungsgrad gleich hoch sein können. Insgesamt muss sich aber der Arbeitsaufwand abhängig vom Beschäftigungsgrad reduzieren. Beispielsweise gilt es für ein 50% Pensum nur halb so viel Arbeitszeit zu leisten wie bei einem 100% Pensum. Die teilzeitangestellten Lehrpersonen soll insgesamt weniger Aufgaben (bspw. weniger Hausämter) übernehmen.

Der VPOD empfiehlt den Lehrpersonen bei der Schulleitung eine frühzeitige Planung dieser Anlässe einzufordern. Die Schulleitung soll dabei auch die persönlichen Verhältnisse der Lehrpersonen berücksichtigen. Dazu gehören Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber, familiäre Situation (z.B. Kinderbetreuung, Betreuung und Pflege von betagten/kranken Angehörigen); Gesundheitszustand; andere erschwerende Lebensumstände (Todes- und Unglücksfälle). Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass sich die Sitzungshäufigkeit in einem für alle tragbaren Rahmen bewegt. Bei einer seriösen Sitzungsplanung für das ganze Schuljahr soll darauf geachtet werden, dass nicht immer dieselben Lehrpersonen „Nachteile“ in Kauf nehmen müssen. Beispielsweise wenn eine Sitzung immer auf den unterrichtsfreien Tag einer Lehrperson fällt. Die Schulleitung verfügt aber rechtlich über einen hohen Ermessenspielraum. Bei Differenzen mit der Schulleitung bei der Planung soll das Kollegium als Kollektiv intervenieren. VPOD Mitglieder können sich im Einzelfall beraten lassen.