Arbeitszeit der Kindergartenlehrpersonen

09.11.2017

Ich arbeite seit dem nBa für 24 Lektionen im Kindergarten nur noch 88 Prozent. Aber für die Tätigkeitsbereiche ausserhalb des Unterrichts muss ich gleich viele Stunden Arbeiten wie eine Lehrperson auf den anderen Stufen die zu 100 Prozent angestellt ist. Weshalb ist das so?

Der Gesetzgeber wollte den neuen Berufsauftrag «kostenneutral» umsetzen. Es ist weder eine Lohn- noch eine Entlastungsmassnahme. Deshalb wurde an den ungerechten Arbeitsbedingungen auf der Kindergartenstufe nichts geändert, sondern lediglich in ein neues System übertragen. Die Überführung hat folgende Auswirkungen auf das Arbeitspensum:

Vor dem neuen Berufsauftrag:

Auf der Kindergartenstufe entspricht ein Vollpensum von 23 Stunden pro Woche einem Beschäftigungsgrad von 100%. Dafür erhalten die Lehrpersonen 100% Lohn ihrer eigenen Lohnkategorie I. Die Lohnkategorie I wiederum entspricht 87% der Lohnkategorie II. Der VPOD kritisiert deshalb, dass Kindergartenlehrpersonen für 100% Arbeit nur 87% Lohn ihrer eigenen Lohnkategorie erhalten. Auf den übrigen Stufen entspricht ein 100% Pensum 29 Lektionen (1.-3. Primarstufe) bzw. 28 Lektionen (3.-6. Primar-/ Sekundarstufe, besondere Klassen und IF)

Mit dem neuen Berufsauftrag:

Neu wir bei allen Lehrpersonen von Wochenlektionen (nicht Stunden) ausgegangen. Die besonderen Rahmenbedingungen auf der Kindergartenstufe bleiben aber grundsätzlich dieselben. So werden Unterrichtssequenzen und Gegebenheiten auf der Kindergartenstufe (Auffangzeiten, begleitete Pausen etc.) weiterhin nicht als vollwertige Arbeit anerkannt. Siehe www.lohnklage-kindergarten.ch

Das neue Arbeitszeitenmodell geht von 24 Wochenlektionen auf der Kindergartenstufe aus. 5 x 4 Lektionen am Morgen und 2 x 2 Lektionen am Nachmittag. Der Unterricht (Auffangzeit) beginnt und endet gleichzeitig wie auf der Primarstufe (Unterstufe). Im Kindergarten gehört die ganze Arbeitszeit wie Unterricht, Auffangzeit und begleitete Pausen zum Tätigkeitsbereich Unterricht.

Berechnung der Ressourcen:

Bei der Stellenplanung erhält die Schule grundsätzlich für 28 Wochenlektionen pro Vollzeiteinheit (VZE). Eine VZE entspricht 100 Stelleprozent. 24 Lektionen entsprechen daher 0.86 VZE. Zusätzlich erhält jede Klasse noch weitere 0.02 VZE. Demnach steht für jede Kindergartenklasse 0.88 VZE zur Verfügung was 88 Stellenprozente entspricht. Eine Kindergartenlehrperson erhält in der Regel, ein 88% Pensum, wenn sie alle 24 Lektionen unterrichtet. Bei weniger Lektionen reduziert sich das Pensum anteilsmässig.

Auf die Verteilung der Arbeitszeit hat dies folgende Auswirkungen:

Primarstufe/ Sekundarstufe

Kindergartenstufe

Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kindergartenlehrpersonen wenige Arbeitszeit für das Unterrichten der Lektionen benötigt als auf den anderen Stufen, erhalten sie weniger Arbeitszeitressourcen im Bereich «Unterricht». Im Gegenzug bleibt der zu leistende Arbeitsaufwand für die anderen Tätigkeitsbereiche gleich.