Der neue Zürcher Berufsauftrag tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in Kraft. Seit der Einführung sorgt er für grossen Unmut bei den Lehrpersonen. Der VPOD Lehrberufe kämpft für einen besseren und fairen Berufsauftag.
2017
Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt ein neuer Berufsauftrag (nBa) für die Lehrpersonen der Zürcher Volksschule. Die Einführung der Arbeitszeitenregelung soll die Erwartungen an die Lehrpersonen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht klären. Aus Sicht der Gewerkschaft VPOD und ihren Partnerverbänden zbl und Psychomotrik Schweiz Sektion Zürich steht der Schutz der Lehrpersonen vor zeitlicher Überbelastung im Vordergrund. Diese Ziel wurde bis jetzt deutlich verfehlt. Der nBA hat zu viele Schwächen.
Es braucht Verbesserungen!
Die Umsetzung hat im Kollegium für grosse Unruhe und Frust gesorgt, und viele Lehrpersonen sind mit dem neuen Berufsauftrag unzufrieden. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Zustand unhaltbar ist und der Berufsauftrag in verschiedenen Punkten dringend nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein gut informiertes Kollegium und einen aktiven Einsatz aller Lehrpersonen für bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen Schule.
Die Vorschläge der Bildungsdirektion zur Verbesserung des Berufsauftrags an der Zürcher Volksschule (nBa) sind völlig ungenügend. Umso deutlicher ist die Stellungnahme der Gewerkschaft VPOD.
Die VPOD ruft in Erinnerung, dass beim neuen Berufsauftrag (nBA) der Schutz der Lehrpersonen vor zeitlicher Überbelastung im Vordergrund steht. Die Praxis aus dem Schulfeld weisen aber nicht in diese Richtung. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass der Berufsauftrag in verschiedenen Punkten dringend nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein gut informiertes Kollegium und den aktiven Einsatz aller LP für bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen Schule. Mit diesem Merkblatt wollen wir das Kollegium dabei unterstützen.
Die VPOD Partnerverbände zbl und Psychomotrik Schweiz, Sekion Zürich haben Empfehlungen formuliert, die für beide Fachbereiche Logopädie und Psychomotorik gelten. Alle Empfehlungen orientieren sich am neuen Berufsauftrag für die Lehrpersonen.
Die VPOD mitsamt assoziierten Verbänden der Psychomotorik und der Logopädie haben aufgrund der Ergebnisse der eigenen Umfragen und der externen Evaluation konkrete Verbesserunsvorschläge bei der Bildungsdirektion eingereicht. Die Forderungen umfassen allgemeine und berufsgruppenspezifische Anliegen.
Die beiden Umfragen der Lehrpersonenverbände zum neu definierten Berufsauftrag belegen eine grosse Unzufriedenheit der Lehrpersonen und des therapeutisch tätigen Fachpersonals mit besagtem Berufsauftrag. Dies liegt unter anderem daran, dass die eingesetzten Zeitkontingente in allen Bereichen zu klein sind, wie die Umfragen deutlich belegen. Weiter sorgen diverse Mängel in der Umsetzung für Irritationen.
Lediglich ein kleiner Anteil der Arbeitszeit (rund 15%) wird erfasst. Allfällige Mehrarbeit in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen werden nicht erfasst und bleiben verschleiert. Der VPOD empfiehlt daher den LP, die ihren Arbeitsaufwand im Auge behalten wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und im Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungsmassnahmen mit der SL zu besprechen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die Pauschale und die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch erhofft sich der VPOD dadurch, dass der Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent wird. Um den gesamten Arbeitsaufwand zu erfassen, empfehlen die Lehrpersonenverbände ZLV, SekZH und VPOD das folgende Excel-Tool für die Arbeitszeiterfassung.
Der neue Berufsauftrag dient den Schulleitungen auch als Personalführungsinstrument. Die Lehrpersonen müssen mit der Schulleitung verhandeln, für welche Arbeiten die Zeitressourcen eingesetzt werden. Damit die Aufgaben fair verteilt werden, braucht es daher eine konsequente Arbeitszeiterfassung und eine Mitsprache des Kollegiums bei der Umsetzung. Nur so wird eine Entlastung möglich.
Der VPOD empfiehlt den LP, die ihren wirklichen Arbeitsaufwand aufzeigen wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungs-massnahmen mit der SL zu besprechen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch wird der reale Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent.
Durch die Einführung des neuen Berufsauftrages fällt die Altersentlastung weg. Damit betroffene Lehrpersonen weiterhin den selben Beschäftigungsgrad wie im Vorschuljahr erhalten, müssen sie zusätzliche Aufgaben oder Lektionen übernehmen. Ausserdem müssen LP, die weniger als einen Monat krank sind, alle verpassten Arbeiten ausserhalb des Bereiches Unterricht nachholen.
Viele Fragen wurden uns bereits gestellt. Hier findest du die Antworten
15.11.2017
Seit diesem Schuljahr erhalte ich für die Betreuung der Hausaufgabenstunde in der Stadt Zürich weniger Lohn. Weshalb ist das so?
13.11.2017
Welche rechtlichen Konsequenzen kann es geben, wenn ich die Zeiterfassung nicht mache und nichts abgebe?
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