Lohn der Kindergartenlehrpersonen

09.11.2017

Was für Auswirkungen hat die Umstellung auf den Lohn der Kindergartenlehrpersonen?

Der Gesetzgeber wollte den neuen Berufsauftrag «kostenneutral» umsetzen. Es ist weder eine Lohn- noch eine Entlastungsmassnahme. Deshalb wurde an den ungerechten Arbeitsbedingungen auf der Kindergartenstufe nichts geändert, sondern lediglich in ein neues System übertragen. Die Überführung hat folgende Auswirkungen auf den Lohn:

Bis anhin erhielten KiGa-LP für ein Vollpensum von 23 Wochenstunden 87% Lohn ihrer eigenen Lohnkategorie (100% der Lohnkategorie I = 87% der Lohnkategorie II). Neu soll mit einem Beschäftigungsgrad von 88% 24 Wochenlektionen abgedeckt werden. Damit erhalten KiGa-LP in Zukunft 88% Lohn der Lohnkategorie II. Formel ist also der Beschäftigungsgrad tiefer, dafür die Lohnkategorie höher. Unter dem Strich hat das folgende Vor- und Nachteile:

+ Leicht höherer Bruttolohn, dank Erhöhung der VZE auf 88%
+ Höhere Pensionskassen-Sparbeiträge dank Reduktion des Koordinationsabzuges auf den formell tieferen Beschäftigungsgrad
+ Klassen-LP pauschale unabhängig des Beschäftigungsgrades (100 Stunden pro Klasse!)

- Tieferer Nettolohn da höhere BVK Abzüge. Wegen des BVK-Debakels, trifft dies auf viele kantonale Angestellte zu, aber durch die Reduktion des Koordinationsabzuges ist der Effekt auf Kindergartenstufe ungleich höher.
- Tiefere Verpflegungszulage da Anpassung an den formell tieferen Beschäftigungsgrad
- Verschleierung der Mehrarbeit: Vorher 87% Lohn für 100% Beschäftigungsgrad, neu: 88% Lohn für 88% Beschäftigungsgrad. Die unfaire Entlöhnung bleibt gleich, ist aber im neuen System besser versteckt.