13.11.2017
Dürfen obligatorische Teamanlässe am Wochenende stattfinden?
Nein. Die Arbeitszeit wird grundsätzlich auf fünf Arbeitstage verteilt, wobei der Samstag und Sonntag arbeitsfrei sind (Vollzugsverordnung zum Personalgesetz VVO § 117). Bei Missachtung dieser Regelung soll das Kollegium intervenieren oder sich an den VPOD wenden.